Generell umfasst die Behandlungspflege, im Bereich der häuslichen Krankenpflege, alle medizinischen Pflegeleistungen, die vom Arzt verschrieben werden und anschließend von einer Fachkraft, also einem/r examinierten Krankenpfleger/in ausgeführt werden.
Ziel der Behandlungspflege ist es, pflegebedürftige Patienten bei der Heilung zu unterstützen und die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus zu verkürzen. Der Anspruch auf Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist im § 37 Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
Unsere Leistungen im Überblick
Krankenbeobachtung
Parenterale-Ernährung
Wundversorgung
Dekubitus-Behandlung
An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen
Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
SpO2 Messung
Einläufe
Infusionen s.c und i.v nach Rücksprache mit zuständigem Arzt