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Ambulanter Pflegedienst

Ambulante Pflege -Gut zu Hause leben und gepflegt werden

Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns jederzeit treffen. Mit ambulanter Pflege erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten den Betroffenen sowie seine Angehörigen. In vielen Fällen, häufig mit steigendem Alter, brauchen Senioren immer öfter Betreuung, Pflegemaßnahmen oder unterstützende Dienstleistungen. Später braucht man dann wegen chronischer und altersbedingter Krankheiten und körperlicher und geistiger Einschränkungen pflegerische Versorgung. Die Mitarbeiter von IP-Pflegedienst24, können Pflegebedürftige dabei unterstützen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen übernehmen Pflegefachkräfte unterschiedliche Aufgaben, nicht nur pflegerischer Art. Dazu gehören Leistungen aus der Pflegeversicherung (nach SGB XI), der medizinischen Behandlungspflege (nach SGB V), der Hilfe zur Pflege (nach SGB XI) sowie Privatleistungen. Bereits Neugeborene können die Hilfe eines Pflegedienstes benötigen, ebenso junge Erwachsene, die vielleicht nach einer schweren Krankheit zu Hause noch weiter gepflegt werden müssen. Das Tätigkeitsfeld eines Pflegedienstes ist sehr umfangreich. IP-Pflegedienst24 verfügt über Personal, das speziell für die besonderen Anforderungen ausgebildet ist, wie z.B. Ambulante Altenpflege im Rahmen der klassischen häuslichen Pflege ,Kinderpflegedienste für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen die eine intensivmedizinische 24 (Heimbeatmung) Stunden Betreuung benötigen.

Ziel ist es, den Pflegebedürftigen zu fördern und zu mobilisieren und nur da zu helfen, wo wirklich Hilfe notwendig ist. Dem Patienten soll so lange und so weit wie möglich die Selbstständigkeit erhalten bleiben.

Wer bezahlt die ambulante Pflege?

Die Kosten für die ambulante Pflege durch den Pflegedienst trägt bei anerkanntem Pflegegrad die Pflegeversicherung, bei ärztlich verschriebenen Maßnahmen die Krankenversicherung. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Pflegebedürftige über einen anerkannten Pflegegrad verfügen – bei Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 bestehen mitunter erhebliche Unterschiede beim individuellen Pflegebedarf der Versicherten. Die Pflegeversicherung leistet die anteilige Kostenübernahme von Pflegedienstleistungen in Form der Pflegesachleistung. Wird die Pflege und Versorgung regulär von Angehörigen des Betroffenen oder Ehrenamtlichen geleistet, wird dafür Pflegegeld gezahlt. Wird die Pflege sowohl von Angehörigen als auch von ambulanten Pflegediensten erbracht, können die Mittel der Pflegekasse als sogenannte Kombinationsleistung, bzw. Kombileistung abgerufen werden, dabei handelt es sich um eine anteilige Erstattung durch Pflegesachleistung und Pflegegeld.

Pflegegrad

Für alle Tätigkeiten, die für die Pflege notwendig sind, vergibt der Gutachter von MDK oder MEDICPROOF Punkte, die am Ende summiert und je Modul unterschiedlich gewichtet werden. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl nach der Begutachtung ist, desto höher ist der Pflegegrad.

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